Hygienekonzept der Sparte Tennis der SV Meinersen/Ahnsen/Päse
Das vom Vorstand der Sparte Tennis der SV Meinersen/Ahnsen/Päse (SV MAP) veröffentlichte Hygienekonzept erfolgt unter der Prämisse, dass die durch die Bundesregierung, die Landesregierung und den örtlichen Behörden vorgegebenen Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und deren Umsetzung zu beachten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es hierbei zu länder- und regionalspezifischen Unterschieden kommen kann. Dieses ist abhängig von den herrschenden Sieben-Tages-Inzidenzen in den einzelnen Regionen und Kommunen.
Bei Änderungen in den Vorgaben und Verordnungen wird das Konzept angepasst.
Stand: 28.04.2021
Grundsätzliches
1. Bei Krankheitssymptomen wie Fieber und Husten muss zu Hause geblieben werden.
2. Die Corona-Beauftragten für die Sparte Tennis der SV MAP sind alle Mitglieder des Tennisvorstands sowie Daniel Lange als Mitglied des erweiterten Tennisvorstands.
3. Zum Nachweis, welche Person wann und wie lange auf der Anlage war, ist vorab von dem/von der Tennisspieler/-in zwingend eine Anmeldung in Form einer Eintragung in der ausliegenden Coronaliste erforderlich. Es sind alle Personen, welche die Tennisanlage betreten, hiermit angewiesen sich in die ausliegende Liste einzutragen. Ebenfalls ist eine Austragung aus der Liste, bei Verlassen der Anlage, zwingend notwendig. Nur so kann eine mögliche Infektionskette nachverfolgt werden. Ein Betreten der Tennisplätze ohne Eintragung in die ausgelegte Liste ist untersagt. Eltern und andere Begleitpersonen werden gebeten sich ebenfalls in die Liste einzutragen und ihren Aufenthalt auf der Anlage auf ein Minimum an Zeit zu begrenzen.
4. Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss immer zu allen anderen Personen auf der Anlage eingehalten werden. Beim Betreten von Räumen ist das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung erforderlich.
5. Das Betreten und Verlassen des Platzes muss auf direktem Weg erfolgen. Nachfolgende Spieler dürfen den Platz erst betreten, wenn er vollständig geräumt wurde.
6. Die Nutzung der Duschen und Umkleidekabinen ist vorerst untersagt. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung
7. Die Toiletten im Tennisheim stehen zur Verfügung. In der Damen- bzw. Herrentoilette darf sich immer nur eine Person in diesen aufhalten.
8. Auf der Tennisanlage ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten (ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Spielens).
9. Das Betreten der Tennishütte (Küchenzeile) ist ausschließlich den Coronabeauftragten gestattet.
10. Der Aufenthalt auf der Tennisanlage ist ausschließlich auf die Zeit des Spielbetriebs zu beschränken. Spielbetriebs zu beschränken.
Spielbetrieb
1. Der Spielbetrieb ist b.a.w. nur als Einzel-Spiel möglich. Der Spielbetrieb im Doppel-Spiel ist aktuell verboten.
2. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten werden.
3. Sport ist mit Personen des eigenen Haushalts und max. 2 Personen eines anderen Haushaltes möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschl. 14 Jahren werden bei der Höchstzahl nicht mit eingerechnet. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.
4. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
5. Alle Spieler bringen ein eigenes Handtuch mit (Unterlage auf den Spielerbänken, Schweiß abwischen).
6. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 2,0 m) positioniert. Die Bänke dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.
7. Die Tennissachen sollten getrennt vom Spielpartner liegen.
8. Alle Spieler (mit Ausnahme des Trainings) müssen mit ihren eigenen gekennzeichneten Bällen spielen und sollten fremde Bälle nur mit dem Schläger berühren.
Meinersen, 28.04.2021
Der Vorstand der Sparte Tennis SV MAP